Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre!
Gruppenstunden planen, Beschlüsse diskutieren, Spendenaktionen durchführen, kritische Blicke in die Gesellschaft werfen, eine Haltung entwickeln – aus der Verbandsarbeit wissen wir: Das könnt ihr! Und zwar nicht erst ab 18. Stimmts?
Darum können wir nicht nachvollziehen, wieso das Wahlrecht – eines der grundlegendsten demokratischen Rechte – Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren verwehrt bleibt. Durch diese Unterrepräsentation junger Menschen werden politische Entscheidungen verzerrt. Dabei betreffen euch jungen Menschen aktuelle Entscheidungen am längsten.
Übrigens: In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein darf auf Landesebene bereits ab 16 Jahren gewählt werden. Es geht also!
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