Alle Infos zur Kommunalwahl 2020

Am 13.September 2020 geht es für alle Düsseldorfer*innen an die Wahlurnen, denn sowohl hier als auch in ganz NRW stehen wieder Kommunalwahlen an. Was das für dich bedeutet, wie so eine Wahl überhaupt funktioniert und was eigentlich genau gewählt wird, das erklären wir dir hier kurz und knapp.

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Für ein enspannteres Lesen empfehlen wir die PDF-Version unserer Info-Broschüre. Ihr möchtet gedruckte Ausgaben für eure Jugendgruppe, Schulklasse o.ä. haben? Dann schreibt uns kurz eine Mail.

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    Wählen und gewählt werden

    Wer darf wählen? Wer kann sich zur Wahl aufstellen?

    Wer darf wählen?

    Checklist

    Wer darf wählen?

    Du darfst bei der Kommunalwahl wählen gehen, wenn du…

    • …die deutsche Staatsangehörigkeit, oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates hast.
    • …am Wahltag 16. Jahre alt bist bzw. es am Wahltag wirst.
    • …mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet, also Düsseldorf, wohnst.

    Für die Wahl der Bezirksvertretung musst du im entsprechenden Stadtbezirk wahlberechtigt sein.
    Du musst dir aber vorab keine Gedanken machen. Wenn du wahlberechtigt bist, erhältst du von der Stadt eine Wahlbenachrichtigung per Post. In dieser stehen alle wichtigen Informationen.

    Wer kann gewählt werden?

    Wie kann ich Bezirksvertreter*in, Ratsfrau*herr* oder Oberbürgermeister*in werden?

    Wer sich gerne zur Wahl aufstellen lassen möchte, kann das mit Unterstützung einer Partei oder Wähler*innengruppe machen, aber auch eine Einzelkandidatur ist möglich. Voraussetzungen für eine Kandidatur sind:

    • Ein Mindestalter von 18 Jahren. Für eine Kandidatur als Oberbürgermeister*in gilt ein Mindestalter von 23 Jahren.
    • Die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates.
    • Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens drei Monaten Düsseldorf sein. Wer Oberbürgermeister*in werden möchte, muss seinen/ihren Hauptwohnsitz seit mindesten drei Monaten in Deutschland haben.
    • Man darf nicht vorbestraft sein.
    • Parteien oder Wähler*innengruppen, brauchen eine Satzung und ein Programm.

    Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, wendet sich die Person/Partei/Wähler*innengruppe für die weiteren Schritte an das Amt für Statistik und Wahlen.

    Wahllokal oder Voting@Home?

    Wie willst du wählen?

    Vor Ort wählen gehen

    Vor Ort wählen gehen

    In deiner Wahlbenachrichtigung findest du alle wichtigen Angaben zum Wahldatum, dem Ort an dem du wählen gehen darfst (dem sog. „Wahllokal“ oder „Wahlraum“) und zu den Unterlagen die du mitbringen musst. In der Regel ist dies ein Ausweisdokument (also z.B. Reisepass oder Personalausweis) sowie die Wahlbenachrichtigung selbst.

    Im Wahllokal zeigst du deine Wahlbenachrichtigung und dein Ausweisdokument vor. So kontrollieren die Wahlhelfer*innen vor Ort unter anderem, dass niemand doppelt wählt und wie viele Menschen an der Wahl teilnehmen. Im Anschluss erhältst du je einen Stimmzettel für den Stadtrat, einen für deine Bezirksvertretung und einen für Oberbürgermeister*innenwahl.

    Damit deine Wahl geheim bleibt und dich niemand dabei beeinflussen kann, gehst du dafür in eine Wahlkabine. Beachte folgende Dinge wenn du deinen Stimmzettel ausfüllst:

    • Auf jedem Stimmzettel darfst du nur ein Kreuz machen, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.
    • Auch das Bemalen oder sonstige Beschriften des Stimmzettels macht ihn ungültig.
    • Sollte dir einmal ein Fehler unterlaufen, kannst du dir einfach noch mal einen neuen Stimmzettel holen.
    • Bei dieser Wahl ist die Wahl eines*/einer* Kandidat*in in der Regel gleichwertig mit der Wahl einer Partei. Wählst du also z.B. den*/die* Stadtratskandidat*in einer Partei, wählst du automatisch die Partei zu der er*/sie* gehört. Das gilt natürlich nicht für Personen die ohne eine Partei antreten.

    Die ausgefüllten Wahlzettel wirfst du gefaltet in die jeweiligen Urnen. Die Wahlhelfer*innen unterstützen dich, solltest du eine Frage haben.

    Per Briefwahl wählen

    Du hast auch die Möglichkeit deine Stimmen schon vor dem Wahltag per Post oder im Rathaus abzugeben. Das nennt man Briefwahl. Eine Briefwahl kann zum Beispiel dann praktisch sein wenn:

    • Du zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Düsseldorf bist.
    • Du am Wahltag keine Zeit hast, z.B. weil du arbeiten musst.
    • Du aus gesundheitlichen Gründen nicht in einem Wahllokal wählen gehen kannst oder möchtest.

    Den Antrag zur Briefwahl ist der Wahlbenachrichtigung beigefügt. Du kannst ihn aber auch persönlich im Rathaus stellen. (Achtung: Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich). Im Anschluss an deinen Antrag erhältst du alle Unterlagen für deine Wahl per Post oder persönlich. Diese sendest du nach dem Ausfüllen wieder zurück bzw. gibst sie ab. Alle genauen Informationen zum Ablauf der Briefwahl findest du auch in deiner Wahlbenachrichtigung oder über den Internetauftritt der Stadt.

    Per Briefwahl wählen

    Benachrichtigung verloren oder nicht erhalten?

    Benachrichtigung verloren oder nicht erhalten?

    Hilfe ich bin wahlberechtigt, habe aber keine Benachrichtigung erhalten!

    Selten kommt es vor, dass eine Wahlbenachrichtigung vergessen oder nicht richtig zugestellt wird z. B. weil eine Person umgezogen ist. Solltest du wahlberechtigt sein, aber kurz vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kannst du dich an die Stadt Düsseldorf wenden.

    Was für Wahlen …

    finden überhaupt statt?

    Am Wahltag finden in Düsseldorf gleich mehrere Wahlen statt. Nämlich die für den Stadtrat, für die Bezirksvertretungen, als auch für ein*e neue Oberbürgermeister*in. Diese Kombination von Wahlen an einem Tag gab es die letzten Jahre nicht in NRW, sie soll in Zukunft aber zur Regel werden, denn durch die Bündelung wird vieles übersichtlicher und einfacher. Durch diese Neuregelung gab es eine zeitliche Verschiebung. Die letzte Bürgermeister*innenwahl etwa, fand 2014, also vor sechs Jahren statt. In Zukunft soll es alle fünf Jahre eine Kommunalwahl geben.
    Wie immer bestimmen Ausnahmen aber die Regel: scheidet z.B. ein*e Bürgermeister*in früher aus dem Amt, verschiebt sich der Zeitpunkt der Neuwahl entsprechend.

    Bezirksvertretung

    Düsseldorf ist eine kreisfreie Stadt, das bedeutet, sie gehört zu keinem Landkreis, sondern übernimmt diese Rolle für sich selbst. Hierfür sind die 50 Stadtteile Düsseldorfs in zehn Stadtbezirke aufgeteilt, von denen jeder eine eigene Bezirksvertretung besitzt. Die Bezirksvertretung besteht in der Regel aus 19 Mitgliedern und ist unterteilt in ein*e Bezirksbürgermeister*in, seine/ihre Vertretung sowie weitere gewählte Mitglieder. Außerdem gibt es eine davon unabhängige Bezirksverwaltung. Ziel der Bezirksvertretung ist es, näher an den Themen der Bürger*innen vor Ort zu sein. Man kann sich bei Anliegen und Fragen als Bürger*in direkt an die Mitglieder der Vertretung wenden und die meist öffentlichen Sitzungen besuchen. Die genaue Aufteilung der Bezirke, die Kontaktdaten der Bezirksvertreter*innen sowie die Termine der Sitzungen findest du auf der Seite der Stadt Düsseldorf.

    Bezirksvertretung

    Stadtrat

    Stadtrat

    Der Stadtrat hat das Recht gegenüber der Stadtverwaltung, Weisung und Kontrolle auszuüben. Er ist also eine Art „Mini-Parlament“ der Stadt. Genau wie in einem Parlament, sind auch hier verschiedene Parteien vertreten. Im Gegensatz zu den Bezirksvertretungen geht es aber um Angelegenheiten die ganz Düsseldorf und nicht nur den jeweiligen Bezirk betreffen. Bis jetzt vor der Wahl hat der Düsseldorfer Stadtrat 82 Mitglieder. Diese werden auch Ratsfrauen* bzw. -herren* genannt. Genau wie die Sitzungen der Bezirksvertretungen, sind auch die des Stadtrats öffentlich und können im Internet per Livestream verfolgt werden.

    Bürgermeister*in

    Zum Amt der* Oberbürgermeister*in gehören zahlreiche Aufgaben, unter anderem die Vertretung und Repräsentation der Stadt Düsseldorf in der Öffentlichkeit (also zum Beispiel bei Treffen mit anderen Politiker*innen, in der Presse oder bei Veranstaltungen), die Vertretung des Stadtrats nach außen, die Einberufung des Stadtrats und das Festlegen der Tagesordnung. Außerdem eröffnet, leitet und schließt die* Oberbürgermeister*in die Ratssitzung, sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung, hat selbst auch Stimmrecht und übt das Hausrecht aus.

    Neben der* Oberbürgermeister*in gibt es noch drei weitere Bürgermeister*innen, die durch den Stadtrat gewählt werden und als Vertretung bereit stehen. Als Oberbürgermeister*in ist man auch „Chef“ der Stadtverwaltung, also aller Personen, die ganz regulär für die Stadt Düsseldorf arbeiten, zum Beispiel in den verschiedenen Ämtern und Behörden. Unterstützt wird die* Oberbürgermeister*in dabei von Beigeordneten (umgangssprachlich auch Dezernent*innen), der* Stadtdirektor*in sowie eine*r Kämmer*in.

    Bürgermeister*in

    Ehrenamt

    Ehrenamt

    Mit Ausnahme des Amtes des/der Oberbürgermeister*in und einiger anderer Ämter der Stadtverwaltung, ist das Engagement für die Stadt in den Bezirksvertretungen und im Stadtrat ehrenamtlich. Das bedeutet, die Mitglieder erhalten hierfür nur eine Entschädigung, also kein Gehalt und üben neben diesem Amt oft noch einen „richtigen“ Beruf aus.

    Und sonst so?

    Wahlhelfer*innen, Stichwahl, Nach der Wahl

    Wahlhelfer*innen

    Wahlhelfer*innen

    Bei jeder Wahl sind Wahlhelfer*innen schwer gefragt, denn ohne sie läuft nichts! Sie koordinieren gemeinsam die Abgabe der Stimmen in ihrem jeweiligen Wahllokal. Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt für das die Helfer*innen eine Aufwandsentschädigung erhalten. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in musst du keine besonderen Voraussetzungen mitbringen. Einzige Bedingung ist, dass du selbst für die Kommunalwahl wahlberechtigt bist.

    In jedem Wahllokal (auch Wahlraum genannt) gibt es 5 bis 8 Helfer*innen die gemeinsam den Wahlvorstand bilden. Der besteht aus einem/eine*r Wahlvorsteher*in, einer Vertretung sowie Beisitzer*innen. Der Wahlvorstand…

    • …prüft die Wahlberechtigung.
    • …übernimmt die Schriftführung für das Wählerverzeichnis, also das Dokument in welchem steht welche Personen am Wahltag in das jeweilige Wahllokal eingeladen sind.
    • …gibt die Stimmzettel aus.
    • …zählt die Stimmzettel aus.
    • …unterzeichnet die Wahlniederschrift (das ist die Dokumentation des Wahltages und des Wahlergebnisses für das jeweilige Lokal).

    Stichwahl

    Wer in Düsseldorf Oberbürgermeister*in werden möchte, benötigt mindestens 50% der Stimmen. Das nennt man Mehrheitswahl. Zu einer Stichwahl kommt es dann, wenn keine*r der Kandidat*innen diese Anzahl der Stimmen erreicht. Dann treten die beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen noch einmal gegeneinander an. Meist wenige Wochen nach der ursprünglichen Wahl. Wer dann die meisten Stimmen erhält wird neue Oberbürgermeister*in.
    Die Stichwahl war im letzten Jahr von den Regierungsparteien in NRW eigentlich abgeschafft worden, der Verfassungsgerichtshof erklärte das jedoch für verfassungswidrig.

    Stichwahl

    Nach der Wahl

    Nach der Wahl

    Wie die Wahl ausgegangen ist erfährst du in der Presse (Radio, Zeitung, Onlineangebote) und auf der Seite des Amts für Statistik und Wahlen der Stadt Düsseldorf. Dort findest du nachträglich auch detaillierte Informationen dazu, wie genau die Wahl abgelaufen ist. Zum Beispiel welche Altersgruppen gewählt haben oder in welchem Bezirk welche Parteien/Wählergruppen/Kandidat*innen gewählt wurde.

    Nach der Wahl ist vor der Wahl
    Wenn alle Stimmen ausgezählt sind, ist längst noch nicht alles klar. Wie auch bei den überregionalen Wahlen (z.B. für den Bundestag) geht es jetzt um die Frage wer im Rathaus die Mehrheit hat. Wenn eine Partei oder Wählergruppe nicht die absolute Mehrheit bei der Stadtratswahl erhält (also über 50%) benötigt sie die Unterstützung anderer Parteien oder Wählergruppen um mit diesen gemeinsam die Mehrheit zu erreichen. Das nennt man dann eine Koalition. Nach der Wahl kann es also zu Koalitionsverhandlungen kommen bis sich die Parteien untereinander geeinigt haben. Aktuell gibt es in Düsseldorf eine sogenannte „Ampel“-Koalition aus Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD.
    Für die Bezirksvertretungen sind keine Mehrheiten und Koalitionsbildungen notwendig.

    Wusstest Du?

    • Die Durchführung der Kommunalwahlen wird über ein eigenes Gesetz geregelt, das sogenannte „Kommunalwahlgesetz.“ Ergänzt wird es durch die Kommunalwahlordnung.
    • Um die Wahl fair organisieren und durchführen zu können, wurde die Stadt Düsseldorf in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt. Du findest die Bezirke bei der Kandidat*innen-Übersicht. Im vergangenen Jahr gab es einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs NRW der für mehr Chancengleichheit sorgen soll. Dadurch mussten die 41 Wahlbezirke in Düsseldorf zum Teil neu eingeteilt werden.
    • Vielleicht hast du schon einmal von Wahlbeobachter*innen gehört. Diese beobachten zum Beispiel in anderen Ländern, ob die Wahl fair verlaufen ist. Auch die Kommunalwahlen sind öffentlich einsehbar. Das bedeutet, das etwa die Auszählung der Stimmen beobachtet werden darf. Dabei gelten aber strenge Regeln: niemand darf während seiner Wahl beobachtet oder beeinflusst werden, die persönlichen Daten der Wählenden sind geheim und der*/die* Beobachter*in darf den Wahlvorstand nicht stören oder auf sonstige Art beeinflussen.

    Wusstest Du…?