Zum Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters gehören zahlreiche Aufgaben: Die Vertretung und Repräsentation der Stadt Düsseldorf in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel bei Treffen mit anderen Politiker*innen, in der Presse oder bei Veranstaltungen, die Vertretung des Stadtrats nach außen, die Einberufung des Stadtrats und das Festlegen der Tagesordnung. Außerdem eröffnet und leitet die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister die Ratssitzung, sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung, hat selbst auch Stimmrecht und übt das Hausrecht aus.
Neben dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin gibt es noch drei weitere Bürgermeister*innen, die durch den Stadtrat gewählt werden und als Vertretung bereit stehen.
Als Oberbürgermeister*in ist man auch „Chef“ der Stadtverwaltung, also aller Personen, die ganz regulär für die Stadt Düsseldorf arbeiten, zum Beispiel in den verschiedenen Ämtern und Behörden. Unterstützend zur Seite stehen dabei Beigeordnete (auch Dezernent*innen genannt), Stadtdirektor*innen sowie ein Kämmerer oder eine Kämmerin.