Infos zur Kommunalwahl

ALLES WAS DU WISSEN MUSST

Jede Wahl ist eine Chance, die Zukunft mitzugestalten. Informier dich, denn nur wer Bescheid weiß, kann bewusst entscheiden. Deine Stimme ist wichtig – sie bestimmt mit, wie Themen wie Bildung, Klimaschutz oder digitale Freiheit gestaltet werden. Geh wählen und zeig, dass junge Perspektiven zählen!

Du findest die Infos auch in unser gehwählen-Broschüre zur Kommunalwahl (pdf). Möchtest du eine gedruckte Version? Dann meld dich gerne bei uns.

Am 14. September 2025 wird in Düsseldorf und ganz NRW gewählt – bei der Kommunalwahl entscheidest du mit, wer z.B. im Stadtrat sitzt oder Bürgermeister*in wird. Was genau gewählt wird, wie die Wahl abläuft und was das mit dem Düsseldorfer Alltag zu tun hat, erfährst du hier. Neugierig auf noch mehr Infos? Dann check unseren Kandidat*innen-Check, den Düssel-O-Mat, Veranstaltungstipps u.v.m. auf gehwaehlen-duesseldorf.de/25. Aktuelles gibt’s auch unter #GehWählen25 auf Instagram & Co. Du willst unsere Infos als PDF oder gedruckt für eure Klasse, Jugendgruppe oder Initiative? Schreib uns einfach!

Wählen und gewählt werden

Wer darf wählen? Wer kann sich zur Wahl aufstellen?

Wer darf wählen?

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Wer darf wählen?

Du darfst bei der Kommunalwahl wählen gehen, wenn du…

  • …die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit hast.
  • …am Wahltag 16. Jahre alt bist bzw. es am Wahltag wirst.
  • …mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet, also Düsseldorf, wohnst.

Für die Wahl der Bezirksvertretung musst du im entsprechenden Stadtbezirk wahlberechtigt sein.
Du musst dir aber vorab keine Gedanken machen. Wenn du wahlberechtigt bist, erhältst du von der Stadt eine Wahlbenachrichtigung per Post. In dieser stehen alle wichtigen Informationen.

Wer kann gewählt werden?

Wie kann ich Bezirksvertreter*in, Ratsfrau*herr* oder Oberbürgermeister*in werden?

Wer sich gerne zur Wahl aufstellen lassen möchte, kann das mit Unterstützung einer Partei oder Wähler*innengruppe machen. Bei der Wahl der Ratsmitglieder und zu*r Oberbürgermeister*in ist auch eine Einzelkandidatur möglich.

Erste Voraussetzungen für eine Kandidatur sind:

  • ein Mindestalter von 18 Jahren, für eine Kandidatur als Oberbürgermeister*in 23 Jahre
  • EU-Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Düsseldorf. Für die Oberbürgermeister*innen-Kandidatur reicht ein Wohnsitz in Deutschland.
  • eine Satzung und ein Programm (bei Parteien oder Wähler*innengruppen)
  • Du kannst nicht gewählt werden, wenn ein Gericht dir in Deutschland verboten hat, für ein Amt gewählt zu werden oder ein öffentliches Amt zu übernehmen.

Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, wendet man sich als Person, Partei oder Wähler*innengruppe für die weiteren Schritte an das Amt für Statistik und Wahlen. Dies sind aber nur die Regularien: Um eine gute Chance auf ein kommunalpolitisches Amt zu haben, sollte man darüber nachdenken, sich aktiv in einer Partei zu engagieren. Die Parteien steuern, finanzieren und übernehmen zum Beispiel den Wahlkampf. Wenn man alleine antritt, muss man sich um wirklich alles selbst kümmern.

Wahllokal oder Voting@Home?

Wie willst du wählen?

Vor Ort wählen gehen

Vor Ort wählen gehen

In deiner Wahlbenachrichtigung findest du alle wichtigen Angaben zum Wahldatum, zum Ort an dem du wählen gehen darfst (dem sogenannten Wahllokal oder Wahlraum) und ob dieser barrierefrei ist und zu den Unterlagen, die du mitbringen musst. In der Regel sind dies ein amtlicher Ausweis sowie die Wahlbenachrichtigung selbst. Im Wahllokal zeigst du deine Wahlbenachrichtigung und deinen Ausweis vor. So kontrollieren die Wahlhelfer*innen vor Ort unter anderem, dass niemand doppelt wählt und wie viele Menschen an der Wahl teilnehmen. Im Anschluss erhältst du je einen Stimmzettel für den Stadtrat, einen für deine Bezirksvertretung und einen für die Oberbürgermeister*innenwahl.

Damit deine Wahl geheim bleibt und dich niemand dabei beeinflussen kann, gehst du zum Wählen in eine Wahlkabine. Die Wahlhelfer*innen unterstützen dich, solltest du eine Frage haben.

  • Auf jedem Stimmzettel darfst du nur ein Kreuz machen, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.
  • Auch das Bemalen oder sonstiges Beschriften des Stimmzettels macht ihn ungültig.
  • Sollte dir einmal ein Fehler unterlaufen, kannst du dir einfach noch mal einen neuen Stimmzettel holen.
  • Bei der Ratswahl ist die Wahl von Kandidat*innen in der Regel gleichbedeutend mit der Wahl einer Partei. Wählst du also eine*n Ratskandidat*in, wählst du automatisch auch die zugehörige Partei. Das gilt natürlich nicht für Personen, die ohne eine Partei antreten.

Die ausgefüllten Wahlzettel wirfst du gefaltet in die jeweiligen Urnen.

Per Briefwahl wählen

Du hast auch die Möglichkeit deine Stimmen schon vor dem Wahltag per Post oder im Rathaus abzugeben. Das nennt man Briefwahl. Eine Briefwahl kann zum Beispiel dann praktisch sein wenn:

  • Du zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Düsseldorf bist.
  • Du am Wahltag keine Zeit hast, z.B. weil du arbeiten musst.
  • Du aus gesundheitlichen Gründen nicht in einem Wahllokal wählen gehen kannst oder möchtest.

Den Antrag zur Briefwahl ist der Wahlbenachrichtigung beigefügt. Du kannst ihn aber auch persönlich im Rathaus stellen. (Achtung: Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich). Im Anschluss an deinen Antrag erhältst du alle Unterlagen für deine Wahl per Post oder persönlich. Diese sendest du nach dem Ausfüllen wieder zurück bzw. gibst sie ab. Alle genauen Informationen zum Ablauf der Briefwahl findest du auch in deiner Wahlbenachrichtigung oder über den Internetauftritt der Stadt.

Per Briefwahl wählen

Benachrichtigung verloren oder nicht erhalten?

Benachrichtigung verloren oder nicht erhalten?

Hilfe ich bin wahlberechtigt, habe aber keine Benachrichtigung erhalten!

Selten kommt es vor, dass eine Wahlbenachrichtigung vergessen oder nicht richtig zugestellt wird z. B. weil eine Person umgezogen ist. Solltest du wahlberechtigt sein, aber kurz vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kannst du dich an die Stadt Düsseldorf wenden.

Was für Wahlen …

finden überhaupt statt?

Genau genommen finden am Wahltag in Düsseldorf gleich mehrere Wahlen statt. Nämlich die für den Stadtrat, für die Bezirksvertretungen, und die für eine*n neue*n Oberbürgermeister*in (OB). Diese Kombination von Wahlen wurde 2020 eingeführt. Durch die Bündelung ist vieles übersichtlicher und einfacher. Damit die Wahlen alle fünf Jahre am gleichen Termin stattfinden können, wurden zuvor als Übergangsregelung teilweise die Amtszeiten verlängert: Die Amtszeit des Oberbürgermeisters war so von 2014 bis 2020 sechs Jahre lang.

Wie immer bestimmen Ausnahmen aber die Regel: Scheiden Oberbürgermeister*innen früher aus dem Amt, finden zeitnah neue OB-Wahlen statt. Die Nachfolger*innen werden dann sowohl für den Rest der aktuellen Wahlperiode als auch für die darauf folgende gewählt (Es sei denn, die Neuwahl findet innerhalb der ersten zwei Jahre der aktuellen Wahlperiode statt, dann gilt die Wahl nur bis zum Ende der Wahlperiode).

Bezirksvertretung

Oft sind in Kommunen die Aufgaben zwischen den Städten und dem Landkreis aufgeteilt. Düsseldorf ist jedoch eine kreisfreie Stadt. Hier gibt es keinen Landkreis und die Stadt übernimmt alle Aufgaben selbst.

Dafür sind die 50 Stadtteile Düsseldorfs in zehn Stadtbezirke aufgeteilt, von denen jeder eine eigene Bezirksvertretung besitzt. Eine Bezirksvertretung besteht in Düsseldorf aus 19 Mitgliedern und ist unterteilt in eine*n Bezirksbürgermeister*in plus Vertretung sowie weitere gewählte Mitglieder.

Ziel der Bezirksvertretung ist es, näher an den Themen der Bürger*innen vor Ort zu sein. Man kann sich bei Anliegen und Fragen als Bürger*in direkt an die Mitglieder der Vertretung wenden und die meist öffentlichen Sitzungen besuchen. Die genaue Aufteilung der Bezirke, die Kontaktdaten der Bezirksvertreter*innen und die Termine der Sitzungen findest du auf der Seite der Stadt Düsseldorf.

Bezirksvertretung

Stadtrat

Stadtrat

Der Stadtrat ist eine Art „Mini-Parlament“ der Stadt. Anders als in einem „richtigen“ Parlament werden hier jedoch keine Gesetze verabschiedet, sondern sogenannte Rechtsvorschriften („Satzungen“ und „Verordnungen“) die nur für die Stadt, also Düsseldorf, gelten. Der Stadtrat kann mitbestimmen, wie mit dem Geld der Kommune umgegangen wird und wie und ob etwas gebaut werden darf. Außerdem hat er das Recht, gegenüber der Stadtverwaltung „Weisung und Kontrolle“ auszuüben.

Im Gegensatz zu den Bezirksvertretungen geht es im Stadtrat in der Regel um Angelegen­heiten, die ganz Düsseldorf und nicht nur einen jeweiligen Bezirk betreffen. Genau wie in einem Parlament sind auch hier verschiedene Parteien vertreten und Koalitionen werden gebildet. Die Größe des Stadtrats hängt von der Bevölkerungszahl ab. Von 2020 bis 2025 hatte der Düsseldorfer Stadtrat 90 Mitglieder. Diese werden auch Ratsfrauen* oder -herren* genannt. Die Sitzungen der Bezirksvertretungen und des Stadtrats sind öffentlich und können im Internet per Livestream verfolgt werden.

Oberbürgermeister*in

Zum Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters gehören zahlreiche Aufgaben: Die Vertretung und Repräsentation der Stadt Düsseldorf in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel bei Treffen mit anderen Politiker*innen, in der Presse oder bei Veranstaltungen, die Vertretung des Stadtrats nach außen, die Einberufung des Stadtrats und das Festlegen der Tagesordnung. Außerdem eröffnet und leitet die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister die Ratssitzung, sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung, hat selbst auch Stimmrecht und übt das Hausrecht aus.

Neben dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin gibt es noch drei weitere Bürgermeister*innen, die durch den Stadtrat gewählt werden und als Vertretung bereit stehen.

Als Oberbürgermeister*in ist man auch „Chef“ der Stadtverwaltung, also aller Personen, die ganz regulär für die Stadt Düsseldorf arbeiten, zum Beispiel in den verschiedenen Ämtern und Behörden. Unterstützend zur Seite stehen dabei Beigeordnete (auch Dezernent*innen genannt), Stadtdirektor*innen sowie ein Kämmerer oder eine Kämmerin.

Bürgermeister*in

Ehrenamt

Ehrenamt

Mit Ausnahme der Oberbürgermeister*innen und einiger anderer Ämter der Stadtverwaltung ist das Engagement für die Stadt in den Bezirksvertretungen und im Stadtrat ehrenamtlich. Das bedeutet, die Mitglieder erhalten hierfür nur eine Entschädigung, also kein Gehalt. Viele üben neben diesem Amt noch einen „richtigen“ Beruf aus.

Und sonst so?

Wahlhelfer*innen, Stichwahl, Nach der Wahl

Wahlhelfer*innen

Wahlhelfer*innen

Bei jeder Wahl sind Wahlhelfer*innen schwer gefragt, denn ohne sie läuft nichts! Sie koordinieren gemeinsam die Abgabe der Stimmen in ihrem jeweiligen Wahllokal. Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt, für das nur eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in musst du keine besonderen Voraussetzungen mitbringen. Einzige Bedingung ist, dass du selbst für die Kommunalwahl wahlberechtigt bist.

In jedem Wahllokal (auch Wahlraum genannt) gibt es fünf bis neun Helfer*innen, die gemeinsam den Wahlvorstand bilden. Der besteht aus einem Wahlvorstehenden, einer Vertretung und Beisitzenden. Der Wahlvorstand …

  • … prüft die Wahlberechtigung.
  • … übernimmt die Schriftführung für das Wählerverzeichnis, also das Dokument, in dem steht, welche Personen am Wahltag in das jewei­lige Wahllokal eingeladen sind.
  • … gibt die Stimmzettel aus.
  • … zählt die Stimmzettel aus, ermittelt und stellt die Wahlergebnisse im Stimmbezirk fest.
  • … unterzeichnet die Wahlniederschrift (das ist die Dokumentation des Wahltages und des Wahlergebnisses für das jeweilige Lokal).

Stichwahl

Wer in Düsseldorf Oberbürgermeister*in werden möchte, benötigt mehr als 50 Prozent der Stimmen. Das nennt man absolute Mehrheitswahl. Zu einer Stichwahl kommt es dann, wenn keine*r der Kandidat*innen diese Anzahl der Stimmen erreicht. Dann treten die beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen noch einmal gegeneinander an, grundsätzlich am zweiten Sonntag nach der ursprünglichen Wahl. Wer hierbei dann die meisten Stimmen erhält, wird neue*r Oberbürgermeister*in.

Die Stichwahl wurde 2019 von den Regierungsparteien in NRW eigentlich abgeschafft, der Verfassungsgerichtshof erklärte das jedoch für verfassungswidrig. Sie sind seit 2020 also wieder möglich.

Stichwahl

Nach der Wahl

Nach der Wahl

Wie die Wahl ausgegangen ist, erfährst du in der Presse (Radio, Zeitung, Onlineangebote, Jugendportal youpod.de) und detailliert auf der Seite des Amts für Statistik und Wahlen der Stadt Düsseldorf. Dort findest du nachträglich auch genaue Informationen dazu, wie die Wahl abgelaufen ist, zum Beispiel welche Altersgruppen gewählt haben oder in welchem Bezirk welche Parteien, Wähler*innengruppen und Kandidat*innen gewählt wurden.

Nach der Wahl ist vor der Wahl

Wenn alle Stimmen ausgezählt sind, ist längst noch nicht alles klar. Wie auch bei den überregionalen Wahlen (z.B. für den Bundestag), geht es jetzt um die Frage, wer im Rathaus die Mehrheit hat. Wenn eine Partei oder Wähler*innengruppe nicht die absolute Mehrheit (also über 50 Prozent) bei der Stadtratswahl erhält, benötigt sie die Unterstützung anderer Parteien oder Wähler*innengruppen, um mit diesen gemeinsam die Mehrheit zu erreichen. Nach der Wahl kann es also zu Koalitionsverhandlungen kommen, bis sich die Parteien untereinander über Programme und Vorhaben geeinigt haben. Für die Bezirksvertretungen sind keine Mehrheiten und Koalitionsbildungen notwendig.

Wusstest Du?

  • Die Durchführung der Kommunalwahl wird über ein eigenes Gesetz geregelt, das sogenannte Kommunalwahlgesetz. Ergänzt wird es durch die Kommunalwahlordnung.
  • Um die Wahl fair organisieren und durchführen zu können, wurde die Stadt Düsseldorf in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt. Du findest die Bezirke hier. 2019 gab es einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs NRW, der für mehr Chancengleichheit sorgen soll. Dadurch mussten die 41 Wahlbezirke in Düsseldorf zum Teil neu eingeteilt werden.
  • Es gibt auch einen eigenen Rat für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf: Den Jugendrat. Er wird alle drei Jahre neu gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle Düsseldorfer Jugendlichen im Alter von elf bis 21 Jahren.
  • Vielleicht habt ihr schon einmal von Wahlbeobachter*innen gehört. Diese beobachten zum Beispiel in anderen Ländern, ob die Wahl fair verlaufen ist. Auch die Kommunalwahlen sind öffentlich einsehbar. Das bedeutet, dass etwa die Auszählung der Stimmen beobachtet werden darf. Dabei gelten aber strenge Regeln: Niemand darf während seiner Wahl beobachtet oder beeinflusst werden, die persönlichen Daten der Wähler*innen sind geheim und die Beobachter*innen dürfen den Wahlvorstand nicht stören oder auf sonstige Art beeinflussen.

Wusstest Du…?