Vor Ort wählen gehen
In deiner Wahlbenachrichtigung findest du alle wichtigen Angaben zum Wahldatum, dem Ort an dem du wählen gehen darfst (dem sog. „Wahllokal“ oder „Wahlraum“) und zu den Unterlagen die du mitbringen musst. In der Regel ist dies ein Ausweisdokument (also z.B. Reisepass oder Personalausweis) sowie die Wahlbenachrichtigung selbst.
Im Wahllokal zeigst du deine Wahlbenachrichtigung und dein Ausweisdokument vor. So kontrollieren die Wahlhelfer*innen vor Ort unter anderem, dass niemand doppelt wählt und wie viele Menschen an der Wahl teilnehmen. Im Anschluss erhältst du je deinen Stimmzettel.
Damit deine Wahl geheim bleibt und dich niemand dabei beeinflussen kann, gehst du dafür in eine Wahlkabine. Beachte folgende Dinge wenn du deinen Stimmzettel ausfüllst:
- Bei der Erst- und Zweitstimme darfst du nur jeweils ein Kreuz machen, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig. Also: Ein Kreuz für die Erststimme, ein Kreuz für die Zweitstimme
- Auch das Bemalen oder sonstige Beschriften des Stimmzettels macht ihn ungültig.
- Sollte dir einmal ein Fehler unterlaufen, kannst du dir einfach noch mal einen neuen Stimmzettel holen.
Die ausgefüllten Wahlzettel wirfst du gefaltet in die jeweiligen Urnen. Die Wahlhelfer*innen unterstützen dich, solltest du eine Frage haben.
Per Briefwahl wählen
Du hast auch die Möglichkeit deine Stimmen schon vor dem Wahltag per Post oder im Rathaus abzugeben. Das nennt man Briefwahl. Eine Briefwahl kann zum Beispiel dann praktisch sein wenn:
- Du zum Zeitpunkt der Wahl nicht in der Nähe von deinem Wahllokal in Düsseldorf bist.
- Du am Wahltag keine Zeit hast, z.B. weil du arbeiten musst.
- Du aus gesundheitlichen Gründen nicht in einem Wahllokal wählen gehen kannst oder möchtest.
Den Antrag zur Briefwahl ist der Wahlbenachrichtigung beigefügt. Du kannst ihn aber auch persönlich im Rathaus stellen. (Achtung: Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich). Im Anschluss an deinen Antrag erhältst du alle Unterlagen für deine Wahl per Post oder persönlich. Diese sendest du nach dem Ausfüllen wieder zurück bzw. gibst sie ab. Alle genauen Informationen zum Ablauf der Briefwahl findest du auch in deiner Wahlbenachrichtigung oder über den Internetauftritt der Stadt.
Benachrichtigung verloren oder nicht erhalten?
Hilfe ich bin wahlberechtigt, habe aber keine Benachrichtigung erhalten!
Selten kommt es vor, dass eine Wahlbenachrichtigung vergessen oder nicht richtig zugestellt wird z. B. weil eine Person umgezogen ist. Solltest du wahlberechtigt sein, aber kurz vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kannst du dich an die Stadt Düsseldorf wenden.