Was wird überhaupt gewählt?
- Bei der Landtagswahl wählst du die etwa 180 Abgeordneten im Landtag. Bei fast jeder politischen Entscheidung, zum Beispiel bei neuen Gesetzen oder Änderungen, stimmen die Abgeordneten über die Entscheidung ab.
- Die Landtagsabgeordneten wählen auch den oder die Ministerpräsident*in.
- Die Abgeordneten kommen über zwei Wege in den Landtag. Eine Möglichkeit ist die direkte Wahl einer Person. Das machst du mit deiner Erststimme. Die andere Möglichkeit ist über eine Rangliste der Parteien. Jede Partei bekommt soviele Sitze, wie sie Anteile an den Zweitstimmen hat. Diese Sitze werden dann von den Parteien mit den Personen ihrer Rangliste (Liste) gefüllt.
- Abgeordnete heißen so, weil du sie mit deiner Stimme beauftragst (abordnest) bei Entscheidungen in deinem Sinne abzustimmen. Das nennt man repräsentative Demokratie – also so etwas wie „Stellvertreter-Demokratie“.
Wer darf wählen?
Du darfst bei der Landtagswahl wählen gehen, wenn du…
- …die deutsche Staatsangehörigkeit hast.
- …am Wahltag 18. Jahre alt bist bzw. es am Wahltag wirst.
- …mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet, also in Nordrhein-Westfalen, wohnst.
Du musst dir aber vorab keine Gedanken machen. Wenn du wahlberechtigt bist, erhältst du eine Wahlbenachrichtigung per Post. In dieser stehen alle wichtigen Informationen.
Benachrichtigung verloren oder nicht erhalten?
Hilfe ich bin wahlberechtigt, habe aber keine Benachrichtigung erhalten!
Selten kommt es vor, dass eine Wahlbenachrichtigung vergessen oder nicht richtig zugestellt wird z. B. weil eine Person umgezogen ist. Solltest du wahlberechtigt sein, aber kurz vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kannst du dich an die Stadt Düsseldorf wenden.