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10 steile Thesen und 10 Gründe für die U18-Wahl!

Natürlich dürfen Jugendliche nicht wählen!

Joah. Eigentlich ist es eher völlig unverständlich, warum Kinder und Jugendliche nicht wählen dürfen. Gemäß Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz geht nämlich alle Staatsgewalt vom Volk aus. Von einer Beschränkung auf das volljährige Volk ist nicht die Rede. Diese Einschränkung folgt erst in Artikel 38 Absatz 2, demzufolge erst wählen darf, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Damit ist fast jede_r fünfte deutsche Staatsbürger_in allein aufgrund seines_ bzw. ihres_ Alters vom Grundrecht der Wahl ausgeschlossen.

Aus: „Bundestagswahl 2017 – Welche Rolle spielen Kinderrechte? Fragen der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bundestagswahl 2017“

 

Die Jugendlichen bekommen mit dem Wahlrecht viel zu viel Macht!

Weil immer mehr Menschen in Deutschland alt sind, gehören ihnen auch die allermeisten Stimmen. Das wissen übrigens auch die Parteien. Die Interessen und Bedürfnisse junger Leute finden deshalb bei Wahlen der Erwachsenen zu wenig Gehör. Dabei steht es in der UN- Kinderrechtskonvention: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, ihre Lebensumwelt eigenständig und aktiv mitzugestalten und ihre Ideen mit einzubringen und die dafür erforderlichen Informationen kinder- und jugendgerecht zu erhalten“ (Art. 12 und 13 UN-KRK). Aus: „Bundestagswahl 2017 – Welche Rolle spielen Kinderrechte? Fragen der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bundestagswahl 2017“

 

Jugendliche sind überfordert mit dem Wahlvorgang!

Wir sind überzeugt: Verantwortung führt zu kompetenten Kindern und Jugendlichen. Denn es ist ja so: Wer nie Macht erhält, mitzubestimmen, wird am 18. Geburtstag nicht morgens aufwachen und Bock aufs Mitbestimmen haben. Konzepte wie demokratische Schulen, die Kinder und Jugendliche bei allen wichtigen Entscheidungen einbeziehen, zeigen: „Deine Stimme hat Gewicht, nutze sie!“. Kinder und Jugendliche, die früh mitentscheiden dürfen, wissen diese Verantwortung auch zu nutzen.

 

Jugendliche sind uninformiert!

Die Informations- oder Urteilsfähigkeit eines Menschen lässt sich nicht am Alter messen. In allen Altersklassen gibt es Menschen, die sich kaum bis gar nicht für Politik interessieren, und es gibt solche, die bestens informiert sind. Trotzdem wird niemand auf die Idee kommen, uninformierten erwachsenen Bürger_innen das Wahlrecht zu entziehen. Außerdem verfügen´junge Menschen über ein überdurchschnittlich hohes Maß an Kompetenzen im Umgang mit modernen Informationstechnologien, unabdingbar für eine fundierte Meinungsbildung.

Aus: BDKJ NRW: „Arbeitshilfe Wahlrecht ab 16 – Ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie“

 

Jugendlichen ist die Absenkung des Wahlalters egal!

Das Wahlrecht ist ein Recht, das jedem_r Bürger_in unabhängig davon zusteht, ob dieser Mensch es tatsächlich ausüben wird oder nicht. Es darf niemandem mit dem Argument verwehrt werden, man wolle es eventuell nicht ausüben. Und außerdem: die Partei der Nichtwähler_innen würde bei inzwischen fast jeder Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinen. Stellt deswegen jemand das Wahlrecht dieser Menschen in Frage?

Aus: BDKJ NRW: „Arbeitshilfe Wahlrecht ab 16 – Ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie“

 

Jugendlichen sind nicht reif genug zum Wählen!

Politische Urteilsfähigkeit und Reife, Wissen oder politisches Interesse sind keine legitimen Kriterien für die Verleihung des Wahlrechts – sie kollidieren schlicht mit den Geboten einer allgemeinen und gleichen Wahl. Und: sie gelten auch nicht als Voraussetzung bei älteren Bürger_innen. Dessen ungeachtet verfügen viele Jugendliche bereits vor ihrem 16.

Lebensjahr über alle kognitiven Fähigkeiten, eine stabile intellektuelle Basis sowie ausreichende soziale und moralische Urteilsfähigkeit, um eine bewusste Wahlentscheidung treffen zu können. Ein großer Teil der Jugendlichen ist zudem politisch interessiert, fühlt sich aber vom politischen Betrieb nicht angesprochen.

Aus: „Wahlrecht für Jugendliche und ältere Kinder Demokratietheoretische, jugendsoziologische und politische Hintergründe einer überfälligen Reform“ von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen.

 

Jugendliche sind leicht zu beeinflussen und werden von Parteien an den extremen Rändern abgefangen!

Alle Menschen sind beeinflussbar, sonst wären Wahlkämpfe ganz generell überflüssig. Im Wahlkampf kommen viele Informationen verkürzt oder sogar verfälscht daher. Das ist ein Argument für mehr politische und medienpädagogische Bildung, wie sie im Rahmen der Jugendarbeit bereits angeboten wird. Und selbst wenn es so sein sollte, dass Jugendliche anfälliger für die Propaganda extremer Parteien sind, kann das nicht als Argument dafür angeführt werden, ihnen das Wahlrecht vorzuenthalten. Vielmehr wäre dies eine Aufforderung an die Parteien der demokratischen Mitte, die Interessen junger Menschen stärker aufzugreifen und auf diese Weise für sie wieder attraktiver zu werden.

Aus: BDKJ NRW: „Arbeitshilfe Wahlrecht ab 16 – Ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie“

 

Jugendliche kennen sich nicht gut genug mit Politik aus!

Auch viele Erwachsene kümmern sich kaum um Politik. Es ist unbestritten, dass sich viele Jugendliche bislang wenig mit Politik auseinander gesetzt haben. Das ist auch nicht notwendig, um legitimerweise eine Entscheidung zwischen verschiedenen politischen Alternativen zu treffen. Auch Erwachsene wählen häufig intuitiv die Person oder Partei, von der sie denken, dass sie ihre Interessen am besten vertritt. Damit Jugendliche sich besser in der Politik auskennen und zurechtfinden, müssen Politiker_innen und Parteien ihre Themen und ihre Kommunikation auch stärker an der Zielgruppe Jugendliche ausrichten.

(Hier nochmal nachschauen: Statistik von Münchmeier: Jugendliche sind stärker an Politik interessiert als ihre Eltern.)

Aus: BDKJ NRW: „Arbeitshilfe Wahlrecht ab 16 – Ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie“

 

Jugendliche wollen nicht wählen: Die Beteiligung der Jungwähler_innen bei Wahlen ab 16 ist sehr gering!

Die Wahlbeteiligung der Jungwähler_innen ist in der Tat 5% geringer als bei den sonstigen Wahlberechtigten. Aber angesichts dessen, dass sich Politik und Wahlprogramme bisher noch nicht auf diese neue Zielgruppe hin orientiert haben, ist diese Differenz im Gegenteil eher erstaunlich gering.

Aus: BDKJ NRW: „Arbeitshilfe Wahlrecht ab 16 – Ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie“

 

Wo soll das denn hinführen, wenn Jugendliche wählen dürfen?!

Na, zum Beispiel dazu, dass 35.000 junge Menschen in NRW zur Abstimmung gehen. So geschehen bei der U18-Landtagswahl in NRW im Mai 2017.

Und so verrückt ist das Wahlergebnis gegenüber dem der Erwachsenen nun auch nicht, oder? Unterschiede zu den Erwachsenen: Jugendliche wählen insgesamt generationengerechter und nachhaltiger. Und die AfD sitzt bei jungen Leuten nicht im Landtag, dafür aber die Partei Die Linke.

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    Was ist U18? für junge Menschen

    Was soll das alles? U18-Wahlen finden immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin statt. U18 soll in Vorbereitung auf die Wahlen Anlass für selbstorganisierte politische Bildung bieten. Neugierig? Erfahre mehr…

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    Alles weitere zur U18-Wahl gibt’s beim Landesjugendring-NRW.
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